Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Miosic Consulting, Inhaber Marko Miosic, Hohenzollernring 55, 50672 Köln (nachfolgend: „MC“ oder "AN" genannt)

 

§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die Anbieter mit ihren Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder “Kundin” oder „Auftraggeber“ „AG“ genannt) handelt.

 

(2) MC schließt keine Verträge mit Verbrauchern ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit MC als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.

 

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als MC ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn MC in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.

 

§ 2 Leistungen von MC / Mitwirkungspflicht des Kunden

(1) MC erbringt individuelle Beratungs- und Agenturdienstleistungen im Bereich des Online-Marketings bzw. der Direktansprache von Kandidaten. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet MC nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere kann MC den Erfolg bestimmter Werbemaßnahmen und Direktansprachen lediglich anhand von Erfahrungswerten prognostizieren. Dem Kunden ist bewusst, dass ein diesbezüglicher Erfolg auch wegen diverser weiterer Parameter und Faktoren, die Einfluss auf eine Werbekampagne oder Direktansprache haben, von MC nicht geschuldet wird. Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Werbemaßnahme oder Direktansprache vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht im Grundsatz nicht.

 

(2) Wenn MC für den Kunden eine Dienstleistung im Bereich der Mitarbeitergewinnung erbringt, gelten Bewerber dann als qualifiziert, wenn sie sich über den von MC unter Mithilfe des Kunden definierten und erstellten Prozess eingetragen haben bzw. Ihre Bewerbungsunterlagen an MC gesendet haben und damit ein Interesse an der Anstellung beim Kunden gezeigt haben.

 

(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch MC, bleibt der Vergütungsanspruch von MC unberührt.

 

(4) Aufgrund unserer Erfahrung behalten wir uns vor, über Art und Inhalt der Werbeschaltungen unserer Kunden zu entscheiden. Diese Voraussetzung ist Bestandteil eines jeden Vertrages, dies gilt auch für nachträgliche Änderungen der Verträge. Die Werbeschaltung wird von der MC grundsätzlich und ausschließlich nach besten Wissen und Gewissen aufgebaut und geschalten.

 

(5) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen, etc.) ausschließlich selbst verantwortlich.

 

(6) Wir weisen darauf hin, dass Werbeplattformen wie Facebook und Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist MC nicht verantwortlich.

 

(7) MC steht in Bezug auf die gegenüber dem Kunden zu erbringenden Beratungsdienstleistungen ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

 

(8) MC ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.

 

(9) Die vereinbarte Vergütung von MC in Bezug auf deren Beratungsdienstleistungen enthalten vorbehaltlich anderslautender Absprachen kein Budget für etwaige Werbekampagnen des Kunden. Dieses ist vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls unmittelbar an den Werbeplattformbetreiber zu entrichten.

 

(10) MC garantiert keine konkrete Anzahl an Bewerbernanfragen und keine diesbezüglich bestimmte Qualität im Rahmen der durch die für den Kunden lancierten Werbekampagnen, außer es ist im Vertag ausdrücklich vereinbart.


(11) Sollte eine Geld-zurück-Garantie im Hauptauftrag vereinbart sein, so gilt diese nur, wenn der Kunde das von MC empfohlene Werbebudget für die Garantiedauer entrichtet bzw. von MC präsentierte Kandidaten innerhalb von 4 Werktagen kontaktiert und MC Rückmeldung über den Status des Kandidaten gibt. Die Geld-zurück-Garantie bezieht sich nur auf Leistungen von MC. Die Werbekosten sind darin nicht enthalten und sind vom Kunden in jedem Fall zu entrichten. Das gleiche gilt für die Neubesetzung während der Probezeit.

 

(12) Landingpages und Domains (auch Subdomains), die im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden von MC zur Verfügung gestellt werden, sind nach Beendigung der Zusammenarbeit vorbehaltlich anderslautender Absprachen an MC zu übergeben. Dem Kunden steht kein Nutzungsrecht über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus zu.


(13) Der AN bemüht sich, dem AG Kandidaten zur Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses zu vermitteln. Das Beschäftigungsverhältnis ist zustande gekommen, wenn zwischen Kandidaten und AG ein Arbeits- oder sonstiger Dienstvertrag geschlossen wurde, spätestens jedoch mit Aufnahme der Tätigkeit durch den Kandidaten. Dabei kann eine solche Kandidatenvermittlung als Auftragsvermittlung erfolgen, bei der
die drei wichtigsten Anforderungen an die Qualifikation der hierfür zu vermittelnden Kandidaten im anliegenden Onboarding-Dokument vereinbart werden (Anlage 1). Hiervon erfasst ist auch eine Andienungsvermittlung, bei der der AN einen Kandidaten dem AG nach vorheriger mündlicher Abstimmung namentlich vorstellt und zur Einstellung anbietet, ohne dass hierfür ein zusätzlicher Vermittlungsauftrag abgeschlossen wurde.


(14) Die Leistung des AN bezieht sich immer nur auf ein Stellenprofil. Für jedes weitere Stellenprofil ist vom AG eine einmalige Setupgebühr gemäß Hauptauftrag zu zahlen. Stellenprofile beziehen sich auf verschiedene Berufe wie z.B. Bauleiter,  Architekt, Projektleiter, Baggerfahrer, Schweißer usw.


(15) Der AN und der AG vereinbaren für die Zusammenarbeit insbesondere nach der Präsentation von Kandidaten zeitnah, d.h. innerhalb von 4 Werktagen einander Rückmeldung zu geben. Ziel dieser Vereinbarung ist es, gegebenenfalls weitere Gesprächstermine zu vereinbaren und/oder Suchkriterien anzupassen.

Der AG wird:

• den AN unverzüglich informieren, wenn der durch den AN vorgestellte Kandidat sich bereits zeitlich vor Präsentation durch den AN bei dem
AG beworben hat
• der AN zeitnah, d.h. innerhalb von 4 Werktagen über den Abschluss eines Arbeitsvertrages mit dem vom AN vorgestellten Kandidaten informieren. Die Mitteilung bedarf der formlosen Schriftform und beinhaltet das Eintrittsdatum und die Angabe der Rechnungsadresse.
• neben dem AN keine weiteren Personaldienstleister für die im Vermittlungsauftrag vereinbarte Position beauftragen. Die Exklusivvereinbarung ist befristet und gilt für die vereinbarte Vertragsdauer.


  

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen MC und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der Kunde keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form von MC zu erhalten.

 

(2) Fernmündlich kommen Verträge zwischen MC und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Kunde willigt ein, dass MC das Telefonat und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet, falls von MC gewünscht.

 

§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen

 (1) Die Leistungen von MC unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10.

 

(2) MC kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.

 

(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.

 

(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. MC kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber MC nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und MC überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.

 

(5) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist MC verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Die Leistungen von MC zur Mängelbeseitigung sind dabei nach Zeitaufwand zu vergüten, sofern sie zwei Zeitstunden überschreiten. Dies gilt auch für Leistungen zur Beseitigung von Mängeln, die nach Abnahme festgestellt werden. Insoweit ist ein branchenüblicher Stundensatz einer Unternehmensberatung in Ansatz zu bringen.

 

(6) MC ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten, Absatz (5) gilt entsprechend. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.

 

(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungspflichtig. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird MC dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.

 

(8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von MC gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von MC hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.

 

(9) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.

 

(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.

 

§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von MC angegeben und mitgeteilt werden, sei es fernmündlich oder schriftlich, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und in der Währung Euro (€).

 

(2) Die Bezahlung der von MC erbrachten Leistungen erfolgt sofort nach Rechnungserteilung, entweder durch Rechnungsstellung oder per SEPA-Lastschriftmandat. Die Vergütung der von MC erbrachten Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das MC-Angebot ist anders lautend. Zahlungsziel ist 7 Tage nach Rechnungseingang. Eine der MC erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

 

(3) Sollte eine Zahlung per SEPA -Lastschriftmandat vereinbart worden sein, ist die Kundin zu diesem Zweck verpflichtet und erklärt Ihr Einverständnis, die MC im Nachgang des Telefonats unmittelbar ein schriftliches und von Ihnen unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat oder den auf unsere Seite zur Verfügung gestellten Link zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats auszufüllen auszufüllen und zu übermitteln.  Vorbehaltlich anderslautender Absprachen ist dies per E-Mail zu richten an: info@miosic-consulting.de

und sodann per Post an:

 

Firma Miosic Consulting,
Inhaber Marko Miosic,
Hohenzollernring 55,

50672 Köln.

 

Dazu ist folgendes Muster von Ihnen zu verwenden:

 

Ich ermächtige die MC, Inhaber Marko Miosic, Hohenzollernring 55, 50672 Köln.

wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto

IBAN:

mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der MC Inhaber Marko Miosic, Hohenzollernring 55, 50672 Köln auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren.

Vorname und Name des Kontoinhabers

Straße und Hausnummer des Kontoinhabers

Postleitzahl und Ort

Kreditinstitut (Name und BIC)

IBAN:

Ort, Datum

Unterschrift des Kontoinhabers

 

(4) MC stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung nach erfolgreichem Lastschrifteinzug aus.

 

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen an MC zu überweisen.

 

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

 

(7) Bei einer beliebigen (sowohl entgeltlich, als auch unentgeltlich) Form der Zusammenarbeit ist MC berechtigt, das Logo des Partners auf der eigenen Webseite https://qualifizierte-bewerber.de zu Werbezwecken zu verwenden.

 

§ 6 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. Sollte der Hauptvertrag keine Laufzeit beinhalten, gilt eine dreimonatige Laufzeit als vereinbart.

 

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

 

§ 7 Verzug / Rücktritt

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch MC beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei MC eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei MC vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

 

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält MC sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

 

(3) Ist der Kunde mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber in Verzug, ist MC berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. MC wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.

 

(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.

 

§ 8 Erfüllung

(1) MC wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. MC ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.

 

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass MC bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird MC Auskunft über die erbrachten Dienste erteilen.

 

(3) Ist MC gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von MC unberührt.

 

(4) MC ist berechtigt, für Kunden generierte Kontakte zur Qualitätssicherung selbst im Namen des Kunden anzurufen.

 

§ 9 Haftung

 (1) MC haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet MC nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

 

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet MC nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

 

(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise haftet MC nicht.

 

(4) Der Kunde ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten verpflichtet, MC ausschließlich solches Bild-/Video-/Tonmaterial zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde stellt MC insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung geistigen Eigentums vollständig frei.

 

§ 10 Datenschutz und Datensicherheit

 (1) Der Auftraggeber versichert, bei der Datenweitergabe an MC die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.

 

(2) Sofern eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung zwischen dem Kunden und MC abzuschließen ist, wird der Kunde MC vor Beginn der Dienstleistungen darauf hinweisen.

 

(3) Der Kunde stellt MC von der Haftung wegen Verstößen gegen die DSGVO und das BDSG vollumfänglich frei, es sei denn, MC hat diese Verstöße ausschließlich allein zu verantworten.


(4) Der AG hat ihm vom AN übermittelte Daten der Kandidaten zu keinem anderen Zweck als der Durchführung des Vertrages zu verarbeiten.


(5) Vom AG abgelehnte oder unpassende Kandidaten können vom AN uneingeschränkt weiter verarbeitet werden.


(6) Sollte der AG innerhalb von 4 Werktagen bzw. mit Nachfrist von weiteren 2 Werktagen zu vorgestellten Kandidaten keine Rückmeldung geben, so kann der AN diese Kandidaten uneingeschränkt weiter verarbeiten.

 

§ 11 Urheberrecht, Nutzungsrechte

(1) Wir haben an allen Bildern, Videos, Texten, Webinaren, Datenbanken, die von uns veröffentlicht werden, Urheberrechte. Jegliche Nutzung ist ohne Zustimmung von uns nicht gestattet.

 

(2) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die im passwortgeschützten Mitgliederbereich von uns hinterlegten Inhalte. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Vervielfältigung der von uns hinterlegten Inhalte ist strengstens untersagt. Vervielfältigt der Kunde Inhalte aus dem geschützten Mitgliederbereich oder gibt diese an nicht berechtigte Dritte weiter, gilt ein angemessene und von uns festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe als vereinbart.

 

(3) Der Kunde erhält kein Nutzungsrecht in Bezug auf Stellenprofile / Werbetexte / Anzeigen, die von uns auf unseren Webseiten oder innerhalb von Foren / Gruppen / Social Media veröffentlicht sind.

 

(4) Es ist untersagt, die vermittelten Inhalte und die zur Verfügung gestellten Vorlagen, Strategien und Konzepte an Dritte weiterzugeben oder sie im gewerblichen Kontext an Dritte anzubieten, sofern dies nicht eindeutig mit MC abgestimmt wurde. Verstößt der Kunde gegen diese Vereinbarung, gilt eine angemessene und von uns festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe als vereinbart.

 

(5) Zuwiderhandlungen gegen die Absätze 1 und 2 werden bei einer Strafverfolgungsbehörde zur Anzeige gebracht.


§ 12 Haftung

(1) Schadensersatzansprüche des AGs sind - sofern nachfolgend keine abweichenden Regelungen getroffen sind - ausgeschlossen. Insbesondere haftet die AN nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des AGs.


(2) Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet der AN nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Verletzung einer Garantie, haftet der AN unbeschränkt.

 

§ 13 Rechte Dritter

(1) Stellt der Kunde MC Material zur Verfügung (Fotos, Videos), das MC bei der Werbeanzeige verwenden soll/kann, so gewährleistet der Kunde, dass das überlassene Material frei von Rechten Dritter ist oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. 

 

(2) Der Kunde stellt MC in diesem Zusammenhang wegen Verstöße gegen Rechte Dritter in vollem Umfang frei.

 

§ 14 Referenzwerbung

 (1) Der Kunde ist damit einverstanden, dass die MC seinen/ihren Namen und sein/ihr Logo zeitlich und örtlich unbeschränkt auf den MC und den MC Social-Media-Auftritten verwenden darf, um über die Leistungserbringung bzw. Zusammenarbeit zu informieren und damit zu werben.


§ 15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.


 § 16 Schlussbestimmungen

 (1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von MC maßgebend.

 

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln.

 

AGB Stand: 04.12.2023


Anlage: Auftragsdaten Verarbeitungsvertrag  (zum Abrufen bitte klicken): ADV-Vertrag, Stand 14.11.2022